Gesetzlicher Anspruch Sonderurlaub Hochzeit
Haben sie am tag ihrer hochzeit ohnehin frei benötigen sie allerdings auch keinen sonderurlaub.
Gesetzlicher anspruch sonderurlaub hochzeit. 616 bgb bezieht sich auf unverschuldete dienstausfälle etwa wegen todesfalls in der familie krankheit eines nahen angehörigen usf. Wird 616 bgb in ihrem arbeits oder tarifvertrag aber nicht ausgeschlossen können sie ihren chef darauf hinweisen dass die ständige rechtsprechung einen freien tag für die eigene hochzeit als. Genauer heißt es dort dass ein arbeitnehmer seinen anspruch auf vergütung nicht verliert.
Sowohl die silberne hochzeit und goldene hochzeit der eltern oder der eigenen silbernen hochzeit. Diese hochzeiten werden wieder nach 616 bgb vom arbeitgeber als familienfeier bewertet und individuell ausgelegt. Ein gesetzlicher anspruch auf sonderurlaub existiert per se nicht.
Da dies sehr aufwändig ist wird der anspruch auch sonderurlaub für eine hochzeit in fast jeden tarifvertrag explizit geklärt. Genauere regelungen sind im arbeitsvertrag in der betriebsvereinbarung oder im tarifvertrag zu finden. Wir erklären ihnen was sie beachten müssen.
Beispielsweise die eigene hochzeit und die geburt des kindes. Sonderurlaub wegen hochzeit vom kind bruder schwester eltern auch wenn es um die hochzeit von nahen angehörigen geht kann man den arbeitgeber um sonderurlaub bitten. Arbeitnehmer haben laut 616 des bürgerlichen gesetzbuches einen rechtlichen anspruch auf die vorübergehende bezahlte freistellung von seiner tätigkeit.
Falls es keinen tarifvertrag gibt sieht es schon etwas komplizierter aus. Es besteht ein gesetzlicher anspruch auf sonderurlaub für bestimmte persönliche situationen. Einen rechtlichen anspruch auf bezahlten sonderurlaub nach 616 bgb habt ihr nur auf die eigene hochzeit.
Vielmehr sind arbeitnehmer dabei entweder auf das wohlwollen ihres arbeitgebers angewiesen oder für sie gilt der tarifvertrag für den öffentlichen dienst tvöd. Ausnahmen können im arbeits oder tarifvertrag bestimmt werden. Bei sonderurlaub handelt es sich nicht um eine gefälligkeit oder großzügige geste des arbeitgebers.